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Pension vs. Tierheim
Viele Leute kennen das Problem. Es geht in Urlaub, aber wo bitte hin mit dem Tier? Nicht immer sind Verwandte oder Freunde zur Hand, die bereit sind sich um die Tiere zu kümmern und dann landen die armen Kleinen meist im Tierheim oder gar auf der Straße. Um so etwas zu verhindern gibt es
immer mehr Privatpersonen, Züchter und Tierhilfen die "Urlaubspfleglinge" zu sich nehmen.
Sozusagen ein zu Hause auf Zeit. Das Pflegegeld für diesen Aufenthalt
deckt dabei oft nur die reinen Umkosten ab. Hier geht es einzig und
alleine darum, den Tieren ein schlimmeres Schicksal zu ersparen.
Wenn der Halter seine Tiere nicht mehr abholt
Es ist kaum zu glauben: So mancher Urlaubspfleger ist schon auf seinen "Gästen" sitzen geblieben, weil Frauchen oder Herrchen sich während des Urlaubs dafür entschieden haben, dass ihnen das Tier lästig ist. So bleiben diese Leute dann auf den Tieren und natürlich auf den meist nur mündlich festgelegten Kosten hängen.
Als "billige Absteige" möchte sich aber keiner sehen, der
Tiere in Pflege nimmt. Immerhin müssen die Schützlinge auf Dauer
versorgt werden, und das bedeutet artgerechte Unterbringung (Platz) und
Haltung (Zeit) und ist selbst in einer liebevollen Pension nicht immer
möglich. Peinlich wird es auch, wenn der ehemalige Halter nach Monaten
doch noch auftaucht und sein Tier zurück verlangt. Denn das sitzt dann
eventuell schon in einem neuen schönen zu Hause.
Werden bereits kranke Tiere in Pflege gegeben ist es
eigentlich die Sache des Halters, für Tierarztkosten aufzukommen. Auch
hier ist wieder ein Risiko - denn bei den hohen Tierarztkosten hört
für viele Halter der Spaß auf. Also weg mit dem alten Tier, denn neu
zu kaufen ist günstiger.
Absicherung als Pfleger
Rein rechtlich gesehen kann man solch negativ auffallenden Haltern
das Handwerk legen, indem man zuvor einen Pflegevertrag mit Unterschrift
abschließt. Im Extremfall - der natürlich jedem selbst überlassen sein mag - können Sie als Urlaubspfleger
mit solch einem Dokument einen Rechtsanwalt einschalten und zumindest das vereinbarte Geld vom Besitzer verlangen. Denn auch ein "formloser" Vertrag wird durch beider Unterschriften rechtsgültig. Jeder, der es halbwegs ehrlich mit Ihnen meint, wird diesen Vertrag ohne zu zögern unterschreiben. Oder falls nicht, ersparen Sie sich wahrscheinlich eine Menge Arbeit und Ärger!!!
Rein rechtlich gesehen müssen Sie ihm aber per Einschreiben und Rückschein eine Frist zur Abholung der Tiere
geben. Die hohen Kosten bei einer Überschreitung des Zeitraums (siehe
Vertrag) entstehen aber schon ab dem Tage des Ablaufs....
Der all inklusive Urlaub
Als empfohlenen Pflegesatz kann ich aus meinen Erfahrungen eine Summe von 1,50 bis 3 Euro
(je nach Besonderheit des Tieres auch höher) nennen. Die Summe sollte nicht auf Profit ausgelegt sein. Überlegen Sie mal, was eine große Familie, die ihre 3 Meerschweinchen abgibt, bei einem 2 Wochen Urlaub schon zu zahlen hat ( 3 x 1,50 = 4,50 pro Tag x 14 Tage 63 Euro). Selbst so ein "geringer" Pflegesatz deckt die Futterkosten und den Aufwand locker ab!
Der Pflegesatz, der über den vereinbarten Zeitraum hinaus geht, kann allerdings 5 Euro pro Tag und Tier betragen. Alleine schon, um den Halter zu motivieren, Ihnen rechtzeitig Bescheid zu
geben falls der vereinbarte Abholtermin nicht klappt.
Teurer Tierarzt
Es tut mir leid wenn es hier so erscheint, als gäbe es eine Menge Halter, die Ihre Tiere auf diese Art los werden wollen. Dem ist nicht der Fall. Die Zahl dieser Halter beträgt meiner Meinung nach etwa 1 zu 100 korrekten Haltern, aber man muss trotzdem gegen ihn gewappnet sein. Was viel öfters zu Meinungsverschiedenheiten führt, ist leider der Gang zum Tierarzt - der in dem unten stehendem Vertrag abgesichert wird. Denn welcher Halter ist schon begeistert nach dem
Urlaub eine dicke Tierarztrechnung präsentiert zu bekommen. Mit einer
Klärung vor dem Ernstfall können Sie sich absichern und auch der
Halter weiß, dass sich um seine Tiere im Notfall gekümmert wird.
© Heike Brzezina, 2002
www.nagetiere-online.de
Pflegevertrag
Hiermit wird eine Pflegevereinbarung zwischen dem Halter des Tieres / der Tiere
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(Name und Anschrift des Halters laut Personalausweis)
und dem Pfleger
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(Name und Anschrift)
getroffen.
Es betrifft das Tier / die Tiere _____________________________________________________
Rasse: ______________________
Die voraussichtlich für einen Zeitraum vom ___________ bis __________ für ein Entgelt
von ________________ Euro pro Tag von der Pflegeperson betreut werden. Dieses Entgelt
schließt Futterkosten mit ein.
Der Halter erklärt sich damit einverstanden, dass ev. entstehende Tierarztkosten im
Falle eines gesundheitlichen Zwischenfalls nicht im Pflegesatz enthalten sind und von ihm
gegen Vorlage einer Quittung übernommen werden.
Folgende Utensilien wurden mit zur Pflege gegeben:
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ev. daran vorhandene Schäden sind mit aufzulisten
Der Pfleger erklärt mit seiner Unterschrift, dass er das notwendige Wissen besitzt um
dieses Tier / diese Tiere artgerecht unterzubringen. Gegebenenfalls sind vorab
Informationen vom Halter einzuholen (ev. in schriftlicher Form). Für die Erhaltung der
gesundheitliche Basis ist im Pflegezeitraum der Pfleger zuständig.
Der Besitzer der Tiere verpflichtet sich, die Tiere nach Ablauf des oben genannten
Zeitraumes wieder zu sich zu nehmen bzw. bei einer Verlängerung des Zeitraumes sich
rechtzeitig vor Ende der vereinbarten Pflegezeit beim Pfleger zu melden und ihm seine
Gründe zu nennen. Der Halter ist darüber informiert, dass eine Verletzung dieser
Vereinbarung eine sofortige Erhöhung des Pflegegeldes auf ______ Euro pro Tag zur Folge
hat.
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(Ort, Datum)
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Unterschrift des Pflegers Unterschrift des Halters
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