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Wer kennt das Problem nicht.... die eigenen Tiere haben Junge bekommen und man entscheidet sich aus Zeit oder Platzmangel dafür, die Tiere an fähige Halter abzugeben. Oder aber es kommt etwas anderes dazwischen und man kann die Tiere nicht mehr halten. Doch wie kann man sicher gehen, dass die Rennmäuse nicht als Schlangenfutter enden oder das junge glückliche Chinchilla in einem Meerschweinkäfig alleine vor sich hin vegetiert? Geben Sie öfters Tiere ab und lieben Sie Ihre Tiere, werden Sie sich unweigerlich mit den zukünftigen Haltern auseinander setzen und die Unterbringung bzw. Pflege klären. Doch ein Schutzvertrag kann die Sache für Neulinge vereinfachen und sollte auch von erfahrenen Leuten immer abgeschlossen werden. Was viele Leute nicht wissen: Diese sogenannte Schutzgebühr, die in vielen Fällen vereinbart wird, dient hauptsächlich dazu, den abgeschlossenen Vertrag rechtsgültig zu machen und hat im eigentlichen Sinne nichts mit einem Kaufpreis zu tun. Deswegen ist es nur fair vom Verkäufer, im Gegenzug zu dieser Schutzgebühr z.B. ein Buch über die Tierhaltung dieser Rasse anzubieten und so wirklich sicher zu gehen, dass das Geld zum Schutz des Tieres eingesetzt wird. Besondere Tierarten / Rassen sind natürlich etwas kostspieliger und deshalb meine ich, dass es sinnvoll wäre, zusätzlich zu der Schutzgebühr bzw. ohne Schutzgebühr einen einfachen Kaufpreis zu verlangen.
Doch was tun, wenn man meint, der neue Halter verstößt massiv gegen diesen Vertrag?
Bevor sie härtere Schritte einlegen, sollten Sie ein Gespräch mit dem Käufer suchen und ihm eventuell erklären, dass Sie die Tiere auch zurück nehmen, wenn er sich nicht in der Lage fühlt, sie artgerecht zu versorgen. Bitten Sie ihn bei Verdacht, sich die Tiere noch einmal ansehen zu dürfen, damit Sie sich vergewissern können, ob es ihnen gut geht. Geht der Halter nicht darauf ein oder Sie stellen fest, dass wirklich triftige Gründe für ein Einschreiten vorliegen und ein normales klärendes Gespräch über Haltungsbedingungen nicht mehr hilft, dann wenden Sie sich an den nächsten Tierschutzverein, die Tierhilfe oder im extremsten Fall: Erkundigen Sie sich beim Ordnungsamt. Meinen Sie, dass diese Institutionen nicht einschreiten, dann klären Sie bitte erst das "warum" mit Ihnen ab, bevor Sie einen Anwalt einschalten.
© Heike Brzezina, 2002
www.nagetiere-online.de
Schutzvertrag zur Abgabe von Tieren
Eine Ausfertigung an jede Seite zu vergeben.
Hiermit bestätige der bisherige Besitzer
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(Name und Anschrift des bisherigen Halters)
an Herrn / Frau
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(Name und Anschrift des zukünftigen Besitzers)
die Abgabe folgendes Tieres / folgender Tiere
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Abmachungen zur Haltung (ggf. Punkte streichen)
(1) Das Tier / Die Tiere sind in einem abgabefähigen Alter und müssen nicht mehr von der
Mutter versorgt werden.
(2) Das Tier / Die Tiere sind zum Abgabezeitpunkt ohne offensichtlich gesundheitliche
Schäden.
(3) Der zukünftige Halter ist über eventuell vorhandene erblich bedingte Schäden bzw.
körperliche (Unfall) und seelische Gebrechen (ev. Verhaltensstörungen) aufgeklärt.
(4) Der bisherige Halter hat sich darüber informiert, dass der zukünftige Halter über
genügend Wissen zu dieser Tierart verfügt. Zusätzlich ausgehändigte Informationen zur Haltung (Broschüren, Bücher etc.
gegebenenfalls durch Einzug einer Schutzgebühr
zu ersetzen): ___________________________
(5) Der zukünftige Halter verpflichtet sich zu einer artgerechten Unterbringung und
Pflege (Fellpflege, Futter, Käfiggröße und Einrichtung, gesundheitliche Vorsorge wie ev. Impfungen)
(6) Der zukünftige Halter erklärt sich bereit, selbst nach einem längeren Zeitraum den
vorherigen Halter über eine anderweitige (dauerhafte) Unterbringung bzw. eine Abgabe des Tieres zu informieren und räumt dem
ehemaligen Halter das Recht ein, bei zweifelhafter Unterbringung einzuschreiten. Bei einer Abgabe in das Tierheim bzw. die
Tierhilfe ist der Vorbesitzer zu kontaktieren, dem in diesem Fall das Vorrecht eingeräumt wird, seine Tiere zurückzunehmen.
(7) Der zukünftige Halter verpflichtet sich dazu, dass Tier / die Tiere niemals zu
misshandeln, für Versuchszwecke einzusetzen oder als Futtertier zu verwenden.
(8) Der bisherige Halter behält das Vorrecht, sich in regelmäßigen Abständen über das
Wohlergehen seines Tieres / seiner Tiere zu informieren und gegebenenfalls persönlich zu kontrollieren.
(9) Der bisherige Halter erklärt sich dazu bereit, jederzeit Fragen des zukünftigen
Besitzers, die sich um das Tier / die Tiere drehen nach bestem Gewissen zu beantworten
Sofern ein Stammbaum vorhanden ist und das Tier / die Tiere für spezielle Zuchterfolge
eingesetzt werden soll(en), ist ein gesonderter Stammbaum mitzuliefern.
Angaben zur Abgabe
Es wurde zum Schutz des Tieres folgende Gebühr vereinbart: _______________
Euro
Mit Unterschrift beider Personen ist bestätigt, dass die Schutzgebühr eingelöst wurde.
Der Halter erklärt sich im Gegenzug zum Erhalt der Schutzgebühr bereit, folgende Dinge
in etwa der gleichen Preislage mit dem Tier / den Tieren zusammen abzugeben:
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Des weiteren wurde ein reiner Kaufpreis von __________ Euro vereinbart und ausgehändigt
(zusätzlich zur Schutzgebühr).
Datum: ______________________
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Unterschrift der abgebenden Person
Unterschrift des neuen Halters
Folgende Sondervereinbarungen wurden getroffen:
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Nach Leistung der Unterschrift können keine der aufgezählten Punkte mehr geändert oder
gestrichen werden, ohne dass beidseitiges Einverständnis in schriftlicher Form nachgewiesen werden kann.
Nicht zutreffende Punkte wie z.B. bei Entfallen einer Schutzgebühr oder eines Stammbaums
sind vor Unterschrift zu streichen und ggf. durch Abzeichnung per Namenskürzel deutlich zu machen (beidseitiges einvernehmen)
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