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Sugar Glider Haltung in der Schweiz

In der Schweiz ist die Haltung von Sugar Glidern meldepflichtig und an Bedingungen geknüpft. Da mich des öfteren auch Anfragen von Schweizern erreicht haben, habe ich mich beim schweizerischen Bundesamt für Veterinärwesen auf der Homepage kundig gemacht. Zusätzlich zu diesen Infos stand mir noch ein Mitarbeiter des Bundesamtes Frage und Antwort und unterstützte mich sehr hilfsbereit bei meiner fachbezogenen Suche. Aus diesem Grund kann ich euch jetzt erklären, wie das ganze (ungefähr) abläuft.

  1. Die Einfuhr von Sugar Glidern in die Schweiz ist bewilligungspflichtig. Das Gesuch muss schriftlich an das Bundesamt gereicht werden und der Importierende (Halter) muss dabei nachweisen, dass er eine Haltebewilligung vom kantonalen Veterinäramt seines Wohnsitzes besitzt.
  2. Diese Haltebewilligung wird vom Veterinäramt des Kantons erteilt, wenn die Bedingungen zur Haltung von Wildtieren eingehalten werden. Dazu gehören auch die Glider - ob Nachzucht oder nicht. Angaben, die gemacht werden müssen, sind:
    • Zweck der Tierhaltung
    • Art und Zahl der Tiere
    • Größe und Beschaffenheit der Gehege
    • für gewerbsmäßige Wildtierhaltungen Bestand und Ausbildung des Personals für die Tierpflege (Auszug aus Art. 41 Bewilligungsverfahren) Das heißt für mich, dass auch die Hobbyzucht von Sugar Glidern sich an diese Bedingungen knüpfen wird.
  3. Mindestanforderungen für das Halten von Wildtieren:

    Quelle: http://www.admin.ch/ch/d/sr/455_1/app1.html
    Zu erreichen über: http://www.bvet.admin.ch, dann Tierschutz anklicken, dann Gesetzgebung, dann Tierschutzverordnung. Dort entweder "HTML Artikel einzeln" anklicken oder das ganze als .pdf Datei downloaden.

    Zitat der Vorbemerkungen zum Gesetzestext:

    Die Flächen- und Raummasse legen die kleinste jeweils zulässige Gehegegröße fest. Die Gehege dürfen auch nicht kleiner sein, wenn weniger als die in den Tabellen genannte Zahl von Tieren (n) gehalten wird. Die Tabellen nennen die höchstzulässige Zahl von erwachsenen Tieren im Gehege. Dazu dürfen im selben Gehege die Jungen gehalten werden. Bei der Gruppenzusammenstellung ist – ungeachtet der Zahlen in der Tabelle – die natürliche Sozialstruktur der Art angemessen zu berücksichtigen.

    Speziell auf unsere Glider bezogen heißt das ein Innengehege von mindestens 3 m2 Fläche und 6 m3 Volumen.

Tierart Anzahl Tiere (n) Außen Fläche m2 Innen Volumen m3
Kuskus, Opossums, Kusus 2 6 12
Grosse und mittlere Gleitbeutler 6 6 12
Kleine Gleitbeutler (Sugar Glider) 6 3 6

Außerdem müssen folgende Bedingungen dabei eingehalten werden:

  1. Klettermöglichkeiten, je nach Art Äste oder Kletterfelsen. Die Astdicke sollte den Greiforganen der Tiere entsprechen.
  2. Schlafboxen. Sie sollten der Art entsprechend auf Bodenhöhe oder erhöht angebracht werden. Bei zeitweise unverträglichen Arten sollte für jedes Tier eine Boxe vorhanden sein.

Wer nähere Fragen hat möge sich bitte direkt an das Veterinäramt seines Kantons wenden und mit den dort zuständigen Mitarbeitern für Artenschutz verbinden lassen.

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